Sie benötigen eine Untersuchung vor Ausbildungsbeginn ihres Kindes? Dies ist jederzeit bei uns möglich. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin bei uns. Vergessen Sie nicht die dafür nötigen Dokumente vom zuständigen Einwohnermeldeamt mitzubringen (Untersuchungsberechtigung und Anamnesebogen des Sorgeberechtigten)!
Die gesetzliche Grundlage für diese Untersuchungen bildet das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) in Deutschland. Nach §32 JArbSchG muss vor Aufnahme einer Beschäftigung eines Jugendlichen ein Nachweis über eine ärztliche Untersuchung vorgelegt werden. Diese Erstuntersuchung soll sicherstellen, dass die gesundheitliche Eignung des Jugendlichen für die aufzunehmende Tätigkeit gegeben ist. Darüber hinaus sind in bestimmten Abständen Nachuntersuchungen vorgesehen, um den anhaltenden Schutz der Gesundheit während der Ausbildung zu gewährleisten.
Inhaltlich umfasst die Untersuchung eine allgemeine körperliche Untersuchung sowie spezifische Tests, die auf die Anforderungen der jeweiligen Ausbildung abgestimmt sind. Dazu gehören unter anderem die Überprüfung der Seh- und Hörleistung, die Messung der Körpergröße und des Gewichts, sowie die Beurteilung der körperlichen Leistungsfähigkeit. Zusätzlich kann der Arzt oder die Ärztin eine Beurteilung der psychischen Belastbarkeit vornehmen.
Diese Untersuchungen sind notwendig, um Jugendliche vor Überlastung und gesundheitlichen Schäden zu schützen, die durch die Arbeit entstehen könnten. Sie tragen dazu bei, dass Jugendliche eine Ausbildung wählen, die ihren physischen und psychischen Fähigkeiten entspricht, und unterstützen somit einen erfolgreichen Ausbildungsverlauf und den Einstieg in das Berufsleben.
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